Liebe Patient*innen,
Die hessische Landesregierung hat eine Maskenpflicht beschlossen, die ab Montag, 27. April, gilt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.
Arztpraxen sind in der Verordnung nicht aufgeführt, dennoch bitten wir Sie vor betreten unserer Praxis Mund und Nase zu bedecken. Hiermit schützen Sie Ihre Mitpatienten und auch uns. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Tragen einer Mund-Nase Bedeckung, den einzuhaltenden Sicherheitsabstand (1,5m) nicht aufhebt.
Gemäß der Verordnung muss es ausdrücklich keine zertifizierte oder normierte Maske sein, es reicht jede Mund-Nase-Bedeckung, auch ein Tuch oder Schal. Auch wenn eine Schutzwirkung bislang bisher nicht wissenschaftlich belegt ist, erscheint sie laut RKI plausibel.